Der
Bayerische Herzog Albrecht IV. erließ im Jahre
1487 das Reinheitsgebot für in Bayern gebrautes Bier,
welches 1516 durch Herzog Wilhelm IV. (siehe
Bild) zum Landesgesetz wurde. Seine Gültigkeit wurde
1919 auf das ganze Deutsche Reich ausgeweitet. Das Reinheitsgebot
ist das älteste Lebensmittelgesetz und gilt bis heute
deutschlandweit.
Das Reinheitsgebot schreibt vor, daß Bier nur aus Malz,
Hopfen und Wasser zubereitet werden darf. Die Hefe
wurde im Originaltext nicht erwähnt, da sie damals noch
nicht bekannt war. Erlaubt ist Hefe natürlich trotzdem,
weil ohne ihre Hilfe keine Gärung stattfinden würde.
In heutiger Zeit verhindert das Reinheitsgebot den Einsatz
von Konservierungsstoffen und geschmacksbeeinflußenden
Chemieerzeugnissen.